Software-Pflegevertrag

Der Software-Pflegevertrag ermöglicht den Zugriff auf die jeweils neuesten Entwicklungen der Bucher GmbH. Im Kauf unserer Systeme sind automatisch 3 Monate Software-Pflege enthalten. Der Vertrag muss vom Kunde selbst um ein Jahr verlängert werden und verlängert sich nach Ablauf nicht automatisch weiter. Eine Hinweis-E-Mail kurz vor Ablauf des Vertrages wird dem Kunde an seine bei der Bucher GmbH hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet.

Die Software-Pflege ist für den Kunden keine Pflicht. Er kann mit der von ihm erworbenen Lizenz unbegrenzt und ohne Einschränkungen, auch ohne laufenden Software-Pflegevertrag, arbeiten. Läuft der Software-Pflegevertrag ab, können lediglich keine neuen Updates für weitere Funktionen mehr heruntergeladen werden. Die letzte Programm-Version, für die ein Software-Pflegevertrag besteht, ist immer im Kundenbereich auf www.bucher-coaching.de ("Meine Seite" / "Downloads") für den Kunden verfügbar. So dass auch noch nach Jahren bei einem Rechnerwechsel immer mit der gewohnten Version weitergearbeitet werden kann. Von dieser Update-Einschränkung sind die Datenbanken im Bucher Vita Coach ausgeschlossen.

Durch den Software-Pflegevertrag hat der Kunde die Möglichkeit der eigenen Entscheidung, ob man Updates nutzen und damit Folgekosten haben wird oder nicht. Die Firmenphilosopie der Bucher GmbH geht dahin, dass der Kunde nur dann etwas bezahlen soll, wenn er auch etwas dafür bekommt, das er gebrauchen kann. Wenn Sie unsere Systeme mit denen anderer Hersteller vergleichen, dann informieren Sie sich bitte unbedingt auch über die Folge- und Update-Kosten, die teilweise bis zu 20% und mehr des Neupreises pro Jahr ausmachen können.

Wenn der Software-Pflegevertrag ausläuft und einige Zeit nicht verlängert wird, werden bei einer erneuten Verlängerung für den vergangenen Zeitraum ohne Vertrag die Hälfte der Kosten erlassen.